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Bayerisches Integrationsgesetz teilweise verfassungswidrig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute (3.12.) entschieden: Das bayerische Integrationsgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Dagegen geklagt hatten die bayerischen Grünen und die SPD.

Viel Leitkultur, Pflichten für Migrant*innen und Drohungen gegen Asylsuchende steht drin, im bayerischen Integrationsgesetz, das seit Januar 2017 gilt. Dagegen waren antirassistische Organisationen Sturm gelaufen, und die bayerischen Grünen und die SPD haben dagegen geklagt. Heute hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof dazu sein Urteil gefällt. Nach ihm verstößt das Gesetz unter anderem gegen die Rundfunkfreiheit und gegen das Recht der freien Meinungsäußerung. Heike Demmel sprach zum Urteil zum Integrationsgesetz mit Andreas Funke. Er ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und er hat für Bündnis 90/Die Grünen die Klage gegen das Gesetz verfasst.

 
AutorIn: Heike Demmel | Format: MPEG-1 Layer 3 | Dauer: 10:47 Minuten

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